Die alltäglichen Dinge im Haushalt können im Alter beschwerlich werden. Innerhalb der Leistungen der Grundpflege (SGB XI) ist es möglich, das Reinigen der Wohnung, das Waschen und die Pflege der Kleidung sowie die Einkäufe von unseren Mitarbeitern übernehmen zu lassen.
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Reinigung der Wohnung. Hierzu gehört das Reinigen von Fußböden, Möbeln, Fenstern und Haushaltsgeräten im allgemein üblichen Lebensbereich des Pflegebedürftigen.
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Waschen der Wäsche und Kleidung. Hierzu gehören das Einteilen und Sortieren der Textilien, das Waschen, Aufhängen, Bügeln, Ausbessern und Einsortieren der Kleidung in den Schrank sowie das Beziehen von Betten
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Einkaufen, Besorgung von Lebensmitteln, Reinigungs- und Körperpflegeartikel.