Verhinderungspflege nach §39 SGB XI

Die private Pflege in der Häuslichkeit verlangt Ihnen als pflegender Angehöriger viel ab. Oft wird der Wunsch, die Pflege selbst zu übernehmen über die eigenen Bedürfnisse gestellt. Ob es die Vereinbarkeit von Pflege, Familienalltag und beruflicher Alltag betrifft oder die räumlichen Voraussetzungen im eigenen Zuhause - sicher sind bei Ihnen im Laufe der Zeit immer wieder terminliche Probleme oder das Gefühl der Überlastung aufgekommen.

Der Gesetzgeber gewährt die Übernahme der Kosten durch einen ambulanten Pflegedienst, wenn Sie als Pflegeperson ausfallen oder verhindert sein sollten. So kann der Pflegebedürftige im Rahmen der Verhinderungspflege bis zu 42 Tage lang oder für höchstens 1.612 Euro die Pflege durch einen Pflegedienst erhalten. Dies gilt zum Beispiel, wenn Sie in den Urlaub fahren möchten, wegen eines Klinikaufenthaltes die Pflege nicht mehr gewährleisten können oder krankheitsbedingt ausfallen.

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