Betreuungsleistungen nach §45b SGBXI

Was sind zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen?

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen (bzw. der Entlastungsbetrag) sind eine zusätzliche finanzielle Hilfe seitens der Pflegekasse, welche sich an alle Pflegebedürftigen richtet und die zusätzlich zu den herkömmlichen Leistungen gezahlt wird.

Wie viel Geld steht mir zu?

Der Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen und Entlastungsleistungen lag nach § 45b SGB XI bis Ende 2016 bei 104 Euro monatlich beziehungsweise bei 208 Euro monatlich, wenn eine erhöhte Summe festgelegt wurde. Wird die Leistung in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, können nicht verbrauchte Leistungen in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen und noch bis zum 30.6 verwendet werden

Mit dem PSG II hat sich der Betrag geändert. Seit Anfang 2017 werden gemäß §45b SGB XI jedem Patienten, unabhängig vom Pflegegrad, zusätzliche Betreuungsleistungen in Höhe von 125 Euro monatlich von der Pflegeversicherung an Leistungen zur Verfügung gestellt.

Die monatliche Summe wird nicht an die pflegebedürftige Person oder ihre Angehörigen ausgezahlt, sondern kann verwendet werden für spezielle Dienstleistungen.

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