Beratungsbesuche nach §37.3 SGB XI

Die Beratungsbesuche sollen eine regelmäßige Hilfestellung und pflegefachliche Unterstützung der Pflegepersonen sein und der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege dienen. Die Beratungseinsätze sind nach §37.3 SGB XI geregelt.

Wenn Sie Pflegegeld beziehen, bei Ihnen aber kein Pflegedienst beauftragt ist, sind Beratungsgespräche - so genannte Qualitätssicherungsbesuche - durch einen Pflegedienst verpflichtend. Dabei stehen Fragen zu Beschaffung von Pflegehilfsmitteln, Hebetechniken, Lagerungstechniken, Wohnraumanpassung und Fragen zu Höherstufungsanträgen im Vordergrund. Die Beratungseinsätze geben Ihnen und uns die Sicherheit, dass die Pflege Ihres Angehörigen hinreichend gesichert ist.

Die Beratung steht hier ganz klar im Vordergrund.

Bei Pflegegrad 2 und 3 beträgt der Abstand der Beratungseinsätze alle 6 Monate, bei Pflegegrad 4 und 5 bei alle 3 Monate.

Die Ambulante Pflege Grubitz GmbH steht Ihnen bei Rat und Tat zur Seite. Wir helfen Ihnen auch bei der Beantragung eines höheren Pflegegrades.

jederzeit erreichbar

Ambulante Pflege Grubitz GmbH
Wallstraße 6
30938 Burgwedel / Kleinburgwedel
Tel: 05139/983 72 72
Nottelefon: 05139/983 72 73
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